Bürgerstiftung Erdweg

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bereits vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung der Sparkasse der Grundstein für unsere Bürgerstiftung gelegt. Es hat sich wahrlich ausgezahlt, diese Stiftung ins Leben zu rufen. In den vergangenen Jahren hat die Bürgerstiftung Erdweg schon viel bewegen können. Bürgerschaftliches Engagement und gemeinnützige Projekte in den verschiedensten Bereichen werden gefördert, zum Wohle unserer Heimat.

Auch Sie können sich in die Bürgerstiftung finanziell einbringen und hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen. Damit unterstützen Sie Erdweger Vereine, Organisationen, Institutionen, interessante Vorhaben und das ehrenamtliche Engagement. Beteiligen auch Sie sich und bauen Sie mit an der Zukunft unserer lebens- und liebenswerten Heimat.

Ihr Christian Blatt
1. Bürgermeister

 

Die Bürgerstiftung Erdweg fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Bildung und Ausbildung

  • Denkmalpflege und Denkmalschutz

  • Heimatpflege und Heimatkunde

  • Jugend- und Altenhilfe

  • Kultur und Kunst

  • Naturschutz und Landschaftspflege

  • Öffentliches Gesundheitswesen

  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz

  • Sport

  • Wohlfahrtswesen und Mildtätigkeit

 

Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Der Stiftungsbeirat besteht aus:

  • Christian Blatt, 1. Bürgermeister
  • Gesa Blaas, 1. Vorsitzende Kulturverein Erdweg e. V.
  • Siglinde Umbach, Leiterin Nachbarschaftshilfe Erdweg
  • Heinz Rottmeier, 1. Vorstand SpVgg Erdweg e. V.
  • Veronika Eisenhofer, Mitglied des Gemeinderates Erdweg
  • Thomas Schulz, Sparkasse Dachau

 

Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?

Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Erdweg und das Formular zum Ausfüllen des Antrages finden Sie unter:

Bürgerstiftung (erdweg.de)

 

Beste Gründe für die Bürgerstiftung Erdweg:

  • Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Erdweg.

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.

  • Ich helfe vor Ort.

  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.

 

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

So stärken Sie Ihren Heimatort.

Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel

  • bei der Umsetzung eines bestimmten Projektes unterstützen oder
  • dauerhaft einen Betrag zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zukommen lassen
  • oder das soziale Gefüge Ihrer Gemeinde stärken?

 

Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:

  • Als Spende oder Zuwendung
  • Einmalig per Überweisung oder als Dauerauftrag.

 

Und so einfach geht’s:

 

Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.

 

Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

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Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE23 7005 1540 0281 0452 78, BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

 

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

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