Bürgerstiftung Hilgertshausen-Tandern

 

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern hat im Jahr 2018 mit der Bürgerstiftung eine Möglichkeit geschaffen, bei der Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und das heimatliche Umfeld fördern und mitgestalten können. Die Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken.

Die finanzielle Basis der Bürgerstiftung wurde durch die Beteiligung der Gemeinde und der Sparkasse Dachau zu jeweils 50.000 Euro gebildet. Jeder kann Zuwendungen leisten und somit Stifter werden. Ab einem Zuwendungsbetrag von 500 Euro wird das Stiftungsvermögen erhöht und gleichzeitig mit dem enthaltenen Spendenanteil unmittelbar die laufende Arbeit der Bürgerstiftung gefördert. Daneben können auch direkt Spenden in die Bürgerstiftung erfolgen. Mit dem jährlich erzielten Stiftungsertrag können gemeinnützige ortsnahe oder soziale Projekte unterstützt werden. Somit bekommen auch das Ehrenamt in den Vereinen, Organisationen, Projekte und Institutionen zielgerichtete, finanzielle Zuwendungen.

Werden Sie Stifter, denn mit Ihrem Beitrag können Sie Gutes, Heimatnahes und Nachhaltiges in der Gemeinde „anstiften“.

Herzlichen Dank im Voraus Ihr

Dr. Markus Hertlein
Erster Bürgermeister

 

Die Bürgerstiftung Hilgertshausen-Tandern fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Kunst und Kultur
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Gesundheit und Sport
  • Bildung und Ausbildung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Wohlfahrtswesen
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Völkerverständigung und internationale
  • Partnerschaften

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

Beste Gründe für die Bürgerstiftung Hilgerstshausen-Tandern:

 

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Hilgertshausen-Tandern zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern.

  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.

  • Informationen hierzu erhalten Sie bei der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern oder der Sparkasse Dachau.

  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

  • Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl.

 

Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?

Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Hilgertshausen-Tandern und das Formular zum Ausfüllen des Föderantrages finden Sie unter:

Gemeinde Hilgertshausen-Tandern – Bürgerstiftung

 
Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

So stärken Sie Ihren Heimatort.

Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel

  • bei der Umsetzung eines bestimmten Projektes unterstützen oder
  • dauerhaft einen Betrag zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zukommen lassen
  • oder das soziale Gefüge Ihrer Gemeinde stärken?

 

Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:

  • Als Spende oder Zuwendung
  • Einmalig per Überweisung oder als Dauerauftrag.

 

Und so einfach geht’s:

 

Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.

 

Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

 

Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE32 7005 1540 0281 0453 10, BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

 

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

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