Liebe Bürgerinnen und Bürger,
privates Stiften und bürgerschaftliches Engagement gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Vor allem in Zeiten, in denen Menschen zunehmend materielle Unterstützung benötigen und die Mittel für soziale, kulturelle und Naturschutzprojekte ständig gekürzt werden. Stiftungen sind wichtige Impuls- und Geldgeber, Projektträger und Kapitalsammelstellen für Vorhaben, die mit staatlichen Mitteln nicht finanzierbar sind.
Deshalb begrüße ich die Bürgerstiftung Karlsfeld. Sie wurde 2008, ausgehend von einer im „Sozialen Netzwerk Karlsfeld“ entstandenen Idee im Sinne der Ziele der Agenda 21 errichtet und 2010 in die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau überführt. So kann Karlsfeld sozial, ökologisch und kulturell nachhaltig gefördert werden. Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen und somit den Zinsertrag.
Mit Spenden können gemeinnützige Institutionen unmittelbar bedacht werden. Sie engagieren sich damit für „Ihre“ Gemeinde und „Ihre“ Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Helfen Sie mit, dass „unser“ Karlsfeld liebens- und lebenswert bleibt. Wir brauchen Ihre Unterstützung. Dafür bedanke ich mich im Voraus herzlich.
Ihr Stefan Kolbe
1. Bürgermeister
Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Kunst und Kultur
Naturschutz und Landschaftspflege
Gesundheit und Sport
Bildung und Ausbildung
Jugend- und Seniorenhilfe
Wohlfahrtswesen
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Dem Stiftungsrat unter Vorsitz von Bürgermeister Kolbe gehören weiterhin an: Rosi Rubröder, Irmgard Wirthmüller, Anita Neuhaus, Gerda Sackmann, Elvira Meyer und Karl-Markus Meierhöfer, Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht).
Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?
Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Karlsfeld und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:
Bürgerstiftung Karlsfeld - Gemeinde
Ich kann mich selbst öffentlich oder privat einbringen.
Ich kann wohltätige Zwecke unterstützen.
Ich kann mit meiner Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen.
Bürgerstiftungen sind politisch neutral.
Die Unterstützung von Bürgerstiftungen sorgt für ein besseres Miteinander, da Probleme der Kommune gemeinsam gelöst werden müssen.
Ich kann selbst aktiv den Raum gestalten.
Ich kann lernen, nachhaltig zu handeln.
Beteiligung heißt Veränderung.
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE31 7005 1540 0281 0453 28, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.