Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Zusammenhalt in der Bevölkerung und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger haben in Petershausen schon immer einen hohen Stellenwert. Gemeinsam sind wir stark! Dieses Motto wird bei uns in der Bevölkerung seit Jahrzehnten aktiv gelebt. Unsere Visionen von einer lebens- und liebenswerten Gemeinde können wir auch in Zukunft nur gemeinsam umsetzen. Die Gemeinde Petershausen und die Sparkasse haben deshalb den Grundstein für die „Bürgerstiftung Petershausen“ gelegt.
Mit unserer Bürgerstiftung können wir Projekte gezielt, unabhängig sowie nachhaltig fördern und unterstützen. Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden – hierzu ist kein großes Vermögen nötig – auch mit einer Spende können Sie zur Stärkung unserer Bürgerstiftung beitragen. Damit unterstützen Sie Peterhausener Vereine, Organisationen, Institutionen, interessante Vorhaben und das ehrenamtliche Engagement. Beteiligen auch Sie sich und bauen Sie an der Zukunft unserer lebens- und liebenswerten Heimat mit.
Ihr Marcel Fath
1. Bürgermeister
Einzelpersonen und Familien in Notsituationen, zum Beispiel Wohnungsnot, finanzielle Notlagen oder Pflegenotstand
Öffentliches Gesundheitswesen
Jugend- und Altenhilfe
Kunst, Kultur und Denkmalpflege
Bildung und Ausbildung
Naturschutz und Landschaftspflege
Feuer- und Katastrophenschutz
Sport
Internationale Völkerverständigung und Förderung von Städtepartnerschaften
Heimatpflege
Bürgerschaftliches Engagement
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Er setzt sich aus dem 1. Bürgermeister, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht) und vier Bürger/innen der Gemeinde zusammen.
Sie möchten an die Bürgerstiftung einen Förderantrag stellen?
Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Petershausen und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:
Bürgerstiftung | Gemeinde Petershausen
Ich kann dauerhaft Projekte in Petershausen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen. Damit setze ich ein persönliches Zeichen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Petershausen.
Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Sparkasse Dachau.
Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel
Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE89 7005 1540 0281 0453 51, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.