Bürgerstiftung Pfaffenhofen an der Glonn

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach dem Motto „Gemeinsam Gutes tun“ kann jeder einen Beitrag zu einer l(i)ebenswerten Gemeinde leisten. Durch die im Januar 2011 gegründete Bürgerstiftung wurde der Grundstein gelegt. Das Stiftungskapital in Höhe von 100.000 Euro wurde jeweils zur Hälfte von der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn und der Sparkasse Dachau eingebracht.

Jeder hat die Möglichkeit, sich mit Zeit, Ideen oder Geld an gemeinnützigen und sozialen Projekten in der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn zu beteiligen. Machen Sie mit!

Ihr Stiftungsrat, vertreten durch den Vorsitzenden
Helmut Zech
Erster Bürgermeister

 

Die Bürgerstiftung Pfaffenhofen an der Glonn fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten. Die Bürgerstiftung Pfaffenhofen a.d. Glonn ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn tätig:
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
  • Bildung und Ausbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
  • Völkerverständigungsgedankens
  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Der Stiftungsrat entscheidet über die Vergabe der Stif- tungserträge. Er setzt sich aus dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde, einem Vertreter der Sparkasse Dachau und fünf Mitgliedern aus der Bevölkerung zusammen: Christina Aschenbrenner, Regina Erhart, Martina Gutmann, Christa Soergel und Dieter Stoll.

Sie möchten an die Bürgerstiftung einen Förderantrag stellen?

Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Pfaffenhofen an der Glonn und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:

https://www.pfaffenhofen-glonn.de/leben-wohnen/bildung-soziales/buergerstiftung

 

Beste Gründe für die Bürgerstiftung Pfaffenhofen an der Glonn:

  • Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn.

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

  • Ich kann das Brauchtum und die Heimatpflege in der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn mit meiner Zuwendung unterstützen.

  • Ich kann die ortsansässigen Vereine und deren Jugend- und Seniorenarbeit unterstützen.

  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.

 

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

So stärken Sie Ihren Heimatort.

Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:

  • Als Spende oder Zuwendung
  • Einmalig per Überweisung oder als Dauerauftrag.

 

Und so einfach geht’s:

 

Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.

 

Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

 

Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE88 7005 1540 0281 0453 69, BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

 

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

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