Bürgerstiftung Röhrmoos

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ehrenamtliche Arbeit und freiwilliges Engagement für unsere Gesellschaft geben unserer Gemeinde nicht nur ein freundliches, sondern ein menschliches und humanes Gesicht. Die Gemeinde erfüllt im Rahmen ihrer Möglichkeiten

und Leistungsfähigkeit die ihr auferlegten Pflichtaufgaben. Sie fördert durch Zuschüsse und freiwillige Leistungen gemeinnütziges und soziales Handeln. Aber die Mittel sind knapp. An diesem Punkt setzt das Stiftungswesen an. Mit unserer Bürgerstiftung können wir Projekte gezielt, unabhängig sowie nachhaltig fördern und unterstützen. Bereits vor einigen Jahren haben die Gemeinde Röhrmoos und die Sparkasse Dachau den Grundstein für die „Bürgerstiftung Röhrmoos“ gelegt.

Auch Sie können sich in die Bürgerstiftung finanziell einbringen und hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen. Als Stifter investieren Sie nachhaltig in gemeinnützige und soziale Projekte. Wer stiftet engagiert sich für „seine“ Gemeinde und „seine“ Mitbürger. Mit Ihrem Beitrag erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und somit den jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsertrag und unterstützen damit Röhrmooser Vereine, Organisationen, Institutionen und das ehrenamtliche Engagement. Unsere Visionen von einer lebens- und liebenswerten Gemeinde können wir auch künftig nur gemeinsam umsetzen. Bitte beteiligen Sie sich deshalb und bauen Sie mit an der Zukunft unserer Heimat.

Ihr Dieter Kugler
Erster Bürgermeister

 

Die Bürgerstiftung Röhrmoos fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Kunst und Kultur
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Gesundheit und Sport
  • Bildung und Ausbildung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Wohlfahrtswesen
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Völkerverständigung und internationale Partnerschaften

Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. In dem Stiftungsrat sind honorige Persönlichkeiten aus den verschiedenen Ortsteilen vertreten, die ein vielfältiges bürgerschaftliches Engagement verkörpern.

Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?

Weitere Informationen rund um die Bürgerstiftung Röhrmoos und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:

https://www.roehrmoos.de/buergerstiftung-roehrmoos/

 

Beste Gründe für die Bürgerstiftung Röhrmoos:

  • Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Röhrmoos.

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.

  • Ich kann durch Unterstützung der Bürgerstiftung unser aller Lebensumfeld positiv beeinflussen.

  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.

 

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

So stärken Sie Ihren Heimatort.

Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel

  • bei der Umsetzung eines bestimmten Projektes unterstützen oder
  • dauerhaft einen Betrag zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zukommen lassen
  • oder das soziale Gefüge Ihrer Gemeinde stärken?

 

Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:

  • Als Spende oder Zuwendung
  • Einmalig per Überweisung oder als Dauerauftrag.

 

Und so einfach geht’s:

 

Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.

 

Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

 

Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE66 7005 1540 0281 0453 77, BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

 

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

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