Bürgerstiftung Stadt Dachau

Liebe Dachauerinnen und Dachauer,

das Ziel der Bürgerstiftung der Stadt Dachau ist es, gemeinnützige und soziale Projekte hier vor Ort finanziell zu unterstützen. Gefördert werden unter anderem Kunst und Kultur, Bildung, Sport, Naturschutz sowie Jugend- und Seniorenhilfe. So unterschiedlich die einzelnen Projekte sind, so haben sie alle einiges gemeinsam: Sie wären ohne finanzielle Unterstützung kaum realisierbar, sie nützen den Menschen in Dachau und sie machen damit unsere Heimatstadt noch ein Stück lebens- und liebenswerter – und das seit über zehn Jahren: Die Sparkasse Dachau und die Stadt haben im Jahr 2010 gemeinsam die Bürgerstiftung gegründet und diese mit jeweils 150.000 Euro Stiftungskapital ausgestattet.

„Das Wenige, das Du tun kannst, ist viel!“ – dieser Satz des Friedensnobelpreisträgers und Menschenfreunds Albert Schweitzer beschreibt anschaulich, was kleine Spenden und Zustiftungen bewirken. Denn auch kleine Beiträge erhöhen das Stiftungskapital und somit den jährlich zur Ausschüttung stehenden Stiftungsertrag.

Stiften Sie in die Bürgerstiftung, so engagieren Sie sich für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und leisten einen wertvollen und langfristigen Beitrag zu einem lebenswerten, bunten und sozialen Dachau. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie mit einer Zustiftung das Gemeinwohl in unserer schönen Stadt fördern. Ganz herzlichen Dank dafür!

Ihr Florian Hartmann
Oberbürgermeister

 

Die Bürgerstiftung der Stadt Dachau fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
  • Bildung und Ausbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wohlfahrtswesen
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Internationale Gesinnung, Völkerverständigung
  • Mildtätigkeit

Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, dieser setzt sich aus vier Stadträten sowie vier weiteren, vom Stadtrat bestimmten, Personen aus dem Kreis der Dachauer Bürgerschaft zusammen. Neben diesen acht zu bestellenden Mitgliedern gehören dem Stiftungsrat der Oberbürgermeister der Stadt Dachau und ein Vertreter der Sparkasse Dachau (nicht stimmberechtigt) als ständige Mitglieder an. Alle Mitglieder werden jeweils für drei Jahre durch die Stadt berufen.

 

Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?

Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Dachau und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter: 

Bürgerstiftung Stadt Dachau - Stadt Dachau

 

 

Beste Gründe für die Bürgerstiftung Stadt Dachau

  • Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Dachau.

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

  • Ich kann gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.

  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe.

  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.

 

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

So stärken Sie Ihren Heimatort.

Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel

  • bei der Umsetzung eines bestimmten Projektes unterstützen oder
  • dauerhaft einen Betrag zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zukommen lassen
  • oder das soziale Gefüge Ihrer Gemeinde stärken?

 

Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:

  • Als Spende oder Zuwendung
  • Einmalig per Überweisung oder als Dauerauftrag.

 

Und so einfach geht’s:

 

Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.

 

Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

 

Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE97 7005 1540 0281 0454 01, BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

 

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

 

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