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Bildrechte: Hans Rapp
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juni 1963 habe ich mein Unternehmen in Odelzhausen gegründet.
Mit Fleiß und Geschick, aber auch mit viel Glück zur richtigen Zeit, ist daraus die heutige Firmengruppe entstanden.
Nun möchte ich der Gesellschaft und meinem regionalen Umfeld etwas davon zurückgeben und habe mich zum Abschluss des 50. Jubiläumsjahres meiner Unternehmensgruppe zur Gründung der gemeinnützigen "Hans Rapp Stiftung" entschieden.
Schon als Unternehmer war mir langfristiges und nachhaltiges Handeln wichtig und auch der sozialen Verantwortung für meine Mitarbeiter war ich mir immer bewusst.
Mit meiner Stiftung verfolge ich gemeinnützige und mildtätige Zwecke aus den Bereichen des bürgerlichen Engagements, Bildung und Ausbildung, Kunst, Kultur sowie den Denkmalschutz und die Denkmalpflege, des Sports, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Tierschutz und der Rettung aus Lebensgefahr sowie das Wohlfahrtswesen.
Ein Stiftungsrat bestimmt jährlich die Einrichtungen und Organisationen, die von der Hans-Rapp Stiftung gefördert werden sollen.
Es würde mich sehr freuen wenn meine Idee bei Ihnen Anklang findet und ich Sie vielleicht sogar als Unterstützer für die "gute Sache" gewinnen kann.
Herzlichst Ihr
Hans Rapp
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Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht zu 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
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