Die Mitarbeiterstiftung der Sparkasse Dachau

Die Mitarbeiterstiftung wurde durch die Sparkasse Dachau in Zusammenwirken mit dem Personalrat im Jahr 2013 als Treuhandstiftung im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau“ gegründet. Das Grundstockvermögen der Stiftung wird durch die Sparkasse Dachau regelmäßig um einen bestimmten Betrag aufgestockt und beträgt zum 31.12.2025 rund 475.000 €.

Die Stiftung ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Mitarbeiter der Sparkasse Dachau. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Über die Förderungen der Mitarbeiterstiftung entscheidet der Stiftungsbeirat.

Stiftungszweck

Die Mitarbeiterstiftung verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Dazu gehört Kultur, Kunst, Denkmalpflege und -schutz, Heimatpflege und -kunde, Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Sport und Gesundheitswesen, Rettung aus Lebensgefahr, Feuerschutz, Internationale Gesinnung und Völkerverständigung, Wohlfahrtswesen sowie bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Förderung von einzelnen Projekten

Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen gefördert, die regional ansässig sind und/oder dessen geplantes Projekt den Menschen im Landkreis und der Stadt Dachau zugutekommt. Der jeweilige Stiftungsbeirat tagt in der Regel zweimal pro Jahr. Dabei berät er die vorliegenden Förderanträge und die Förderhöhen. Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben Vorhaben mit innovativem Ansatz sowie nachhaltiger und einer möglichst breiten Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden.

Einen Überblick der bisher geförderten Projekte finden Sie <hier>.

Sie interessieren sich für eine Unterstützung Ihres Projektes?

Dann lassen Sie uns bitte einen aussagekräftigen und unterzeichneten Förderantrag zukommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen ist in den Förderrichtlinien zu finden. Sie sind Bestandteil des Fördermittelantrages.

Förderantrag herunterladen

Stiftungsbeirat

Der Stiftungsbeirat wird im Turnus der regulär stattfindenden Personalratswahlen für fünf Jahre bestellt. Er setzt sich ausschließlich aus Mitarbeiter*innen der Sparkasse Dachau zusammen, von denen wiederum die Hälfte Mitglied des Personalrats sind.

Die derzeitigen Stifungsbeirät*innen sind (v.l.n.r.):

  • Benjamin Bertl
  • Ernst Ewald
  • Susanne Allers
  • Martin Brunner
  • Steffen Hoffmann
  • Matthias Burgstaller
  • Robert Gasteiger (nicht auf dem Bild)

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Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

 

Alternativ per Überweisung an die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG:

IBAN: DE60 7005 1540 0280 1919 82 • BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Stiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung (für Beträge bis einschließlich 300 € wird der Kontoauszug als Nachweis vom Finanzamt akzeptiert)

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht zu 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.

Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Stiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert.