
Stiftung Bildung und Wissenschaft
Die Stiftung Bildung und Wissenschaft wurde durch die Sparkasse Dachau im Jahr 2010 als Treuhandstiftung im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau“ gegründet und von dieser mit einem Kapital von 1 Mio. € ausgestattet.
Die Stiftung ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse Dachau und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Stiftung ist zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis gegründet worden und soll mithelfen, im Bereich Bildung und Wissenschaft vor Ort neue Akzente zu setzen.
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck der Stiftung Bildung und Wissenschaft umfasst die Erziehung, Volks - und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie Wissenschaft und Forschung.
Förderung von einzelnen Projekten
Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen gefördert, die regional ansässig sind und/oder dessen geplantes Projekt den Menschen im Landkreis und der Stadt Dachau zugutekommt. Der jeweilige Stiftungsbeirat tagt in der Regel zweimal pro Jahr. Dabei berät er die vorliegenden Förderanträge und die Förderhöhen. Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben Vorhaben mit innovativem Ansatz sowie nachhaltiger und einer möglichst breiten Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden.
Sie interessieren sich für eine Unterstützung Ihres Projektes?
Dann lassen Sie uns bitte einen aussagekräftigen und unterzeichneten Förderantrag zukommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen ist in den Förderrichtlinien zu finden. Sie sind Bestandteil des Fördermittelantrages.
Die Stiftung ist für private Stifter geöffnet
Auch private Stifter können Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungskapital der Stiftung Bildung und Wissenschaft einbringen. Sie sind ab einem Betrag von 5.000 € möglich, wobei für diese privaten Zustiftungen keine gesonderte Rechnungslegung erfolgt. Zustiftungen werden zu 100% dem dauerhaft zu erhaltenden Vermögen gutgeschrieben.
Weiterhin können auch nicht zweckgebundene Spenden in jeder Höhe in die Stiftung Bildung und Wissenschaft geleistet werden. Die Entscheidung, welche Projekte mit den vorhandenen Fördermitteln unterstützt werden, trifft der jeweilige Stiftungsbeirat.
Stiftungsbeirat
Der Stiftungsbeirat wird regelmäßig für vier Jahre bestellt. Die ehrenamtlich tätigen Beiräte kommen aus dem jeweiligen Themenbereich der Stiftung und bringen ihre Expertise bei der Verteilung der Fördermittel ein.
Das Foto zeigt links Benjamin Bertl (Stiftungsmanager) gefolgt von den derzeitigen Stiftungsberät*innen:
- Hermann Krenn (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Dachau)
- Eva-Maria Schmid (Klosterschule Dachau)
- Tobias Draxler (FOS Markt Indersdorf)
- Barbara Matzgeller (Grund- und Mittelschule Erdweg)
- Werner Braun (IHK)
- Maria Kreppold (vhs Dachau Land)
- Markus Zimmermann (ITG Dachau)
Sie wollen etwas spenden?
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

Alternativ per Überweisung an die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG:
IBAN: DE60 7005 1540 0280 1919 82 • BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
- Name der Stiftung
- Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
- Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung (für Beträge bis einschließlich 300 € wird der Kontoauszug als Nachweis vom Finanzamt akzeptiert)
Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht zu 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Stiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert.