Stiftung Kunst und Kultur

Die Stiftung Kunst und Kultur wurde durch die Sparkasse Dachau im Jahr 2004 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet und mit einem Kapital von 1 Mio. € ausgestattet.

Die Stiftung ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse Dachau und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Kunst und Kultur in der Region Dachau. Die Stiftung ist zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis gegründet worden und soll mithelfen, im Bereich Kunst und Kultur vor Ort neue Akzente zu setzen.

Seit 01.05.2024 ist die Sparkasse Dachau mit ihrer Stiftung Kunst und Kultur Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.Logo Bundesverband Deutscher Stiftungen

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert die Kunst und Kultur und den Denkmalschutz im Bereich der Stadt und des Landkreises Dachau. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch erfüllt, dass die Stiftung Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Landkreises zur Förderung der Kunst, der Kultur, des Denkmalschutzes sowie der Wissenschaft und Forschung im Landkreis und der Stadt Dachau gibt.

Förderung von einzelnen Projekten

Über die Vergabe der Fördermittel entscheiden die Damen und Herren Vorstände der Stiftung Kunst und Kultur. Diese tagen in der Regel zweimal pro Jahr. Dabei beraten sie die vorliegenden Förderanträge und beschließen mögliche Förderungen. Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben Vorhaben mit innovativem Ansatz sowie nachhaltiger und einer möglichst breiten Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden.

Sie interessieren sich für eine Unterstützung Ihres Projektes?

Dann lassen Sie uns bitte einen aussagekräftigen und unterzeichneten Förderantrag zukommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen ist in den Förderrichtlinien zu finden. Sie sind Bestandteil des Fördermittelantrages.

Förderantrag herunterladen

Die Stiftung ist für private Stifter geöffnet

Auch private Stifter können Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungskapital einbringen die diesem zu 100% gutgeschrieben werden. Es können auch Spenden in jeder Höhe in die Stiftung Kunst und Kultur geleistet werden. Die Entscheidung, welche Projekte mit den vorhandenen Fördermitteln unterstützt werden, trifft der Stiftungsvorstand.

Zuwendungen an die Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau bitte auf das Konto der Stiftung mit der IBAN DE52 7005 1540 0000 6838 13 überweisen.

Bitte im Verwendungszweck die Art der Zuwendung vermerken:
Zustiftungen stärken den Kapitalstock, der Stiftung fließen die Erträge daraus zu und können für Förderungen verwendet werden.
Spenden stehen unmittelbar für Projektförderungen zur Verfügung

Stiftungsvorstand

Die Damen und Herren Stiftungsvorstände vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und führen deren Geschäfte. Sie bringen in das Gremium ihre Expertise ein, beraten die vorliegenden Förderanträge und treffen Zuwendungsentscheidungen. Das Gremium wird regelmäßig für sechs Jahre bestellt und ist ehrenamtlich tätig.

Die derzeitigen Stiftungsvorstände sind (von links):

  • Stefan Kolbe, Bürgermeister-Obmann im Landkreis Dachau und Bürgermeister Karlsfeld
  • Florian Hartmann, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Dachau
  • Hermann Krenn, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Dachau und der Stiftung Kunst und der Sparkasse Dachau
  • Dr. Birgitta Unger-Richter, Kreisheimatpflegerin
  • Dr. Norbert Göttler (ist ausgeschieden)
  • Dr. Dominik Härtl, Rechtsanwalt und ehem. Kulturreferent der Stadt Dachau
  • Stefan Löwl, Landrat Landkreis Dachau
  • Dr. Annegret Braun, Kulturwissenschaftlerin (nicht auf dem Foto)

Sie wollen etwas spenden?

Einfach per Überweisung an die Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE60 7005 1540 0000 6838 13 • BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung (für Beträge bis einschließlich 300 € wird der Kontoauszug als Nachweis vom Finanzamt akzeptiert)

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht zu 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.

Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Stiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert.