Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau".
Es überwacht und kontrolliert die Stiftungstreuhänderin (DT Deutsche Stiftungstreuhand AG).
Diese hat dem Kuratorium auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Stifung zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.
Das Kuratorium tagt mindestens einmal im Jahr.
In seiner Sitzung bestimmt es die zu fördernden steuerbegünstigten Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, sofern die Gründungsstifterin (Sparkasse Dachau) oder hinzugekommene Stifter selbst keine diesbezüglichen Bestimmungen getroffen haben.
Ferner beschließt das Kuratorium über den Jahresabschluss und die Entlastung der Stiftungstreuhänderin.
Insgesamt besteht das Kuratorium aus bis zu sieben Personen, die jeweils für die Dauer von drei Jahren bestellt werden, wobei die Bestellung und Abberufung durch die Gründungsstifterin (Sparkasse Dachau) erfolgt.
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Kuratoren der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau" (v.l.n.r.):